Winterdienst Frankfurt – Räum- & Streupflicht zuverlässig erfüllt

Professionelle Schneeräumung und Glättebekämpfung für Wohnanlagen, WEG und Gewerbeimmobilien in Frankfurt am Main.

Räumpflicht in Frankfurt: Was Eigentümer & Vermieter wissen müssen

Als Immobilieneigentümer in Frankfurt am Main sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Gehwege vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt regelt die Details – und die Konsequenzen bei Verstößen können teuer werden.

Gesetzliche Räumzeiten in Frankfurt am Main

  • Werktags: Gehwege müssen bis 7:00 Uhr morgens geräumt und gestreut sein
  • Sonn- & Feiertage: Räumpflicht bis 9:00 Uhr morgens
  • Abends: Die Pflicht besteht bis 20:00 Uhr
  • Bei Dauerschneefall: Wiederholtes Räumen erforderlich

Haftungsrisiko bei Verstoß gegen die Streupflicht

Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Grundstück, haften Sie als Eigentümer persönlich für alle Folgeschäden – darunter Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Urteile des OLG Frankfurt zeigen: Gerichte kennen hier kein Pardon.

Die gute Nachricht: Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst, geht die Haftung auf den Dienstleister über. Mit Hart Service sind Sie auf der sicheren Seite.


Professioneller Winterdienst für Wohnanlagen & Gewerbe

Einsatzbereit ab 4 Uhr morgens – auch an Feiertagen

Unsere Teams sind ab 4:00 Uhr im Einsatz, damit Ihre Gehwege weit vor der gesetzlichen Frist geräumt und gestreut sind. An 365 Tagen im Jahr – inklusive Weihnachten, Silvester und allen Feiertagen.

Echtzeit-Dokumentation jedes Einsatzes per App

Über die HARTWARE-App dokumentieren wir jeden Winterdienst-Einsatz mit GPS-Standort, Uhrzeit und Fotos. Bei einer Haftungsfrage können Sie jederzeit lückenlos nachweisen, dass Ihrer Räumpflicht nachgekommen wurde.


Winterdienst-Kosten in Frankfurt: Transparent & kalkulierbar

Wir bieten zwei Abrechnungsmodelle für Ihren Winterdienst in Frankfurt:

  • Saisonpauschale: Fester Monatsbetrag von November bis März – volle Planungssicherheit, keine Überraschungen
  • Einsatzbasiert: Abrechnung pro Einsatz – ideal für milde Winter oder Ergänzung zum eigenen Räumdienst

Beide Modelle sind als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig. Nutzen Sie unseren Online-Kalkulator für eine sofortige Kostenschätzung.


Diese Frankfurter Stadtteile betreuen wir

Unser Winterdienst-Team ist in ganz Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet im Einsatz. Zu unseren Einsatzgebieten gehören unter anderem:

  • Sachsenhausen
  • Nordend
  • Bornheim
  • Bockenheim
  • Gallus
  • Westend
  • Höchst
  • Niederrad
  • Ostend
  • Bergen-Enkheim
  • Seckbach
  • Offenbach (Umland)

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Handeln Sie jetzt – bevor der erste Frost kommt. Wir erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot innerhalb von 48 Stunden.

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Häufige Fragen zum Winterdienst in Frankfurt

Wann muss in Frankfurt geräumt und gestreut werden?
Werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden. Unsere Teams sind ab 4:00 Uhr im Einsatz.
Wer haftet, wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt?
Der Eigentümer ist verkehrssicherungspflichtig. Wird die Räumpflicht nicht erfüllt, haftet der Eigentümer für Personenschäden. Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst wie Hart Service, geht die Haftung auf den Dienstleister über.
Kann ich die Winterdienstkosten auf Mieter umlegen?
Ja. Winterdienstkosten sind nach § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung als Betriebskosten umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Welches Streumittel verwenden Sie?
Wir verwenden umweltverträgliches Streugranulat und Splitt nach Frankfurter Vorschriften. Der Einsatz von Streusalz ist in Frankfurt auf bestimmte Flächen beschränkt – wir halten uns strikt an die kommunalen Vorgaben.