Grünflächenpflege Frankfurt – Gepflegte Außenanlagen für Ihre Immobilie

Professionelle Gartenpflege für Wohnanlagen, WEG und Gewerbeimmobilien in Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet.

Warum gepflegte Grünflächen den Immobilienwert steigern

Der erste Eindruck zählt – und der beginnt bei der Außenanlage. Studien zeigen, dass gepflegte Grünflächen den Immobilienwert um bis zu 15 % steigern können. Für Hausverwaltungen und WEG bedeutet das: Eine professionelle Grünflächenpflege ist keine Kostenstelle, sondern eine Investition in den Werterhalt Ihrer Immobilie.

Darüber hinaus reduzieren gepflegte Außenanlagen die Mieterfluktuation. Bewohner, die sich in ihrem Wohnumfeld wohlfühlen, bleiben länger – und empfehlen die Anlage weiter.


Unsere Gartenpflege-Leistungen für Frankfurter Wohnanlagen

Rasenpflege, Heckenschnitt & Baumschnitt

  • Rasenmähen: Regelmäßiger Schnitt (April–Oktober) auf die optimale Höhe, inkl. Kantenschnitt entlang von Wegen und Beeten
  • Heckenschnitt: Formschnitt 2-3x pro Jahr, Rückschnitt nach Bundesnaturschutzgesetz (nicht zwischen 1. März und 30. September)
  • Baumschnitt: Pflege- und Sicherheitsschnitt, Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitt über Gehwegen

Unkrautbekämpfung & Beetpflege

Regelmäßiges Jäten der Beete, Mulchen zur Unkrautprävention und saisonale Bepflanzung nach Absprache. Wir setzen auf mechanische Unkrautbekämpfung statt Chemie – besser für die Umwelt und die Bewohner.

Laubbeseitigung im Herbst – inklusive Entsorgung

Im Herbst wird Laubbeseitigung zur Pflicht: Laub auf Gehwegen ist ein Unfallrisiko und fällt unter Ihre Verkehrssicherungspflicht. Wir räumen regelmäßig Laub von Wegen, Zufahrten, Spielplätzen und Grünflächen – und entsorgen es fachgerecht.


Gartenpflege als Nebenkosten: Was dürfen Vermieter umlegen?

Die gute Nachricht für Vermieter und WEG-Verwaltungen: Die meisten Gartenpflegekosten sind als Betriebskosten umlagefähig. Nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören dazu:

  • Rasenmähen und Rasenpflege
  • Heckenschnitt und Gehölzschnitt
  • Unkrautbeseitigung in Beeten und auf Wegen
  • Laubbeseitigung und -entsorgung
  • Pflege von Spielplätzen und Gemeinschaftsflächen
  • Bewässerung der Grünanlagen

Nicht umlagefähig sind dagegen Neuanpflanzungen oder grundlegende Umgestaltungen der Außenanlage – diese fallen unter Instandsetzungskosten.


So dokumentieren wir jeden Einsatz

Vorher-Nachher-Fotos direkt in Ihrer HARTWARE-App

Jeder Grünpflege-Einsatz wird über die HARTWARE-App dokumentiert: Ankunftszeit, erledigte Arbeiten und Vorher-Nachher-Fotos. Als Hausverwaltung haben Sie damit jederzeit einen transparenten Leistungsnachweis – perfekt für Eigentümerversammlungen und Nebenkostenabrechnungen.

Kostenlose Erstbegehung

Wir besichtigen Ihre Außenanlage und erstellen ein maßgeschneidertes Pflegekonzept – kostenfrei und unverbindlich.

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Telefonische Beratung

0178 / 88 88 891 info@hart-service.de

Häufige Fragen zur Grünflächenpflege in Frankfurt

Kann ich Gartenpflegekosten als Betriebskosten auf Mieter umlegen?
Ja. Die Kosten für Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkrautbeseitigung und Laubbeseitigung sind nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig. Neuanpflanzungen und grundlegende Umgestaltungen sind dagegen nicht umlagefähig.
Wie oft sollten Grünflächen bei einer Wohnanlage gepflegt werden?
In der Hauptsaison (April bis Oktober) empfehlen wir einen 14-tägigen Pflegeturnus für den Rasen. Hecken werden 2-3x pro Jahr geschnitten. Im Herbst kommt die regelmäßige Laubbeseitigung hinzu.
Wann dürfen Hecken geschnitten werden?
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) sind radikale Rückschnitte von Hecken und Gehölzen zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. Wir achten selbstverständlich auf die Einhaltung aller Vorschriften.
Entsorgen Sie den Grünschnitt?
Ja, die Entsorgung von Rasenschnitt, Heckenschnitt, Laub und Grünabfällen ist in unseren Leistungen enthalten. Wir führen die Grünabfälle der fachgerechten Entsorgung oder Kompostierung zu.